Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unterricht

Das Schuljahr ist in zwei Semester eingeteilt. Das Frühlingshalbjahr dauert von Anfang Februar bis zu den Sommerferien, das Herbstsemester vom Ende der Sommerferien bis Ende Januar. Für die genauen Daten ist der Ferienplan der jeweiligen Gemeinde massgebend.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Unterricht bzw. Der Eintritt in die Musikschule kann jederzeit während eines Semesters erfolgen.

Austritt

Der Austritt aus der Musikschule ist jeweils auf Ende eines Semesters möglich. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und einen Monat vor Semesterende im Besitze der Musikschule sein. Bei nicht erfolgter Abmeldung bleibt die Zahlungspflicht für das folgende Semester bestehen.

Absenzen

Nicht besuchte Lektionen der Schülerin / des Schülers sind honorarpflichtig. Infolge Krankheit oder Unfall, werden keine Lektionen gutgeschrieben. Wenn die Schülerin / der Schüler das Instrument verletzungsbedingt nicht spielen kann, ist anstelle der herkömmlichen Lektion auch Theorieunterricht möglich. Abgesagte Lektionen einer Lehrkraft sind nachzuholen. An kantonal gesetzlichen Feiertagen gemäss Art. 20a Abs. 1 ArG im Kanton ZH, werden keine Lektionen erteilt. Die ausgefallenen Lektionen werden nicht nachgeholt oder gutgeschrieben.

Zahlungsmodalitäten

Die Kurse sind im voraus zu bezahlen. Als Basis zur Berechnung der Semester dienen 20 Lektio¬nen. Sollte es vorkommen, dass während eines Semesters mehr als die bezahlten 20 Lektionen besucht wurden, werden diese Mehrlektionen mit dem nächsten Semester in Rechnung ge¬stellt. Bei weniger als 20 Lektionen werden die nicht durchgeführten Lektionen gutgeschrieben.